Neue Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Seit dem 01. Januar 2024 gilt in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land eine neue Gefahrenabwehrverordnung (GAVO).
Somit ist nun auf öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb von Ortslagen für alle Hunde die Leinenpflicht vorgeschrieben und auf öffentlichen Spielplätzen oder an Badestränden dürfen Hunde nicht mehr mitgeführt werden. Des Weiteren wurde mit der Verordnung geregelt, dass durch Pferde oder Hunde verursachte Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen oder in öf-fentlichen Anlagen unverzüglich durch die Tierhalter oder die mit der Führung beauftragten Personen zu entfernen sind. Hierzu sind beim Ausführen der Tiere geeignete Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport der Abfallstoffe mitzuführen.
Ebenfalls neu geregelt ist, dass Feuerwerke im Zeitraum 02. Januar bis 30. Dezember nur durch befähigte Personen und nur an Werktagen zwischen 18 Uhr und 22 Uhr abgebrannt werden dürfen.
Hinsichtlich der Ruhezeiten in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land bleiben die ganztägige Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen sowie die Zeit der Mittagsruhe an Werktagen von 12 Uhr bis 13 Uhr unverändert bestehen. Geändert hat sich jedoch die Zeit der Abend- und Nachtruhe auf 21 Uhr bis 07 Uhr.
Für das Erholungsgebiet „Hanauscher Werder“ Schönfeld gelten teilweise abweichende Regelungen. Die gesamte Ausfertigung der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land bezüglich Verkehrsbehinderung/-gefährdung, Hausnummerierung, Eisflächen, öffentlicher Veranstaltungen, offener Feuer im Freien, Brauchtumsfeuer, Feuerwerke, Tierhaltung, Ruhestörung, unerlaubter Abfallbeseitigung, unerlaubter Plakatierung sowie Anpflanzungen (GAVO VerbGem E-H-L) ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land unter der Rubrik Verwaltung / Satzungen-Verordnungen nachzulesen. Bei Fragen zu einzelnen Regelungen der GAVO VerbGem Elbe-Havel-Land wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Fachdienst Bürgerservice.
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