Feuerwerke

Feuerwerke 

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

 

(2) Die Ordnungswiedrigkeit kann mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schönhausen (Elbe)
Mo, 12. Januar 2026

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Schießzeiten des Truppenübungsplatzes Klietz - Oktober 2026

Sprechtage des Aufarbeitungsbeauftragten 2026

Die Behörde des Aufarbeitungsbeauftragten berät u.a. Opfer von SED-Unrecht zu den ...