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Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme

Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zur Ressourcenschonung

Mit Wirkung zum 27. Juni und befristet bis zum 30. September oder auf Widerruf gilt ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Nutzung des Grundwassers wird zeitlich eingeschränkt.

 

Es ist nicht mehr gestattet, Wasser aus oberirdischen Gewässern mithilfe technischer Geräte zu entnehmen. Dies gilt sowohl für den Eigentümer- und Anliegergebrauch, als auch im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrigbleibt und dadurch große Schäden entstehen können.

 

Einsatz effizienter Bewässerungstechnik in der Landwirtschaft bleibt möglich

 

Weiterhin ist es täglich in der Zeit von 10 bis 19 Uhr nicht mehr erlaubt, Wasser aus privaten Brunnen und dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen und Sportanlagen zu entnehmen. Während dieser Zeit würde ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung aufgrund der Sonnenstrahlung verdunsten. „Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass Grund- und Oberflächenwasser übermäßig belastet werden, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen daraus zieht“, erklärt Puhlmann.

 

Die Bewässerung forst- und landwirtschaftlicher Flächen unter Einsatz effizienter Bewässerungstechnik, etwa Systeme mit bodennaher und wasserverlustarmer Ausbringtechnik wie die Tröpfchen-Beregnung, ist auch weiterhin möglich. Ebenso dürfen Sportstätten im Rahmen von Wettkämpfen, etwa beim Tennis oder Reiten, befeuchtet werden. Ausdrücklich nicht gilt die Einschränkung für Wasserspiele, wie auf dem Stendaler Marktplatz. „Das ist ein geschlossenes System, die Kinder dürfen hier gern spielen. Das gilt auch für die gezielte Abkühlung im Kindergarten“, so der Landrat weiter.

 

Wer gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, muss im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. „Der Landkreis Stendal führt im Rahmen von Außendienstterminen, auf Anzeige anderer Behörden oder Bürger Kontrollen durch. Diese werden durch die Mitarbeiter des Umweltamtes vorgenommen“, erklärt Puhlmann. Gleichzeitig appelliert er an die Bürger: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Wasser sparsam und nachhaltig zu nutzen. Im Mittelpunkt steht für uns der Wasserschutz, nicht die Verhängung von Bußgeldern.“

 

Quelle: www.landkreis-stendal.de/de/news/fuer-sorgsamen-umgang-mit-wasser

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